Längere Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Wer einen Hund aus dem Kieler Tierheim bei sich aufnimmt, wird ab 2023 steuerlich noch stärker begünstigt.

Hund im Tierheim, © pixabay.com / meineresterampe
Hund im Tierheim, © pixabay.com / meineresterampe

Die Landeshauptstadt Kiel hat die Steuerbefreiung für Hunde, die dauerhaft im Tierheim Kiel untergebracht waren, von 24 Monaten auf 48 Monate ausgeweitet.

Auf der Internetseite des Tierheims Uhlenkrog (www.tierheim-kiel.de) wird aktuell ein neues Zuhause für Bolle, Perli, Chico, Suka und viele andere Hunde gesucht.

Mit der neuen Kieler Hundesteuersatzung befreit die Stadt außerdem anerkannte Assistenzhunde und Therapiehunde von der Steuer.

Fragen zu den Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen beantwortet das Amt für Finanzwirtschaft unter der Kieler Telefonnummer 901-1770 oder 901-1771.

Unverändert ist der Steuersatz: In Kiel beträgt die Steuer für den ersten Hund 128,- Euro, für den zweiten Hund 177,- Euro und für jeden weiteren gehaltenen Hund 213,- Euro.

Quelle: Landeshauptstadt Kiel

Ortsinformationen

Tierheim Uhlenkrog
Uhlenkrog 190
24109 Kiel
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