Studium und Ausbildung in Kiel: Was tun bei unfairer oder fehlerhafter Bewertung?
Ratgeber Beruf & Bildung
Die Prüfungsphase an der Christian-Albrechts-Universität, der Fachhochschule Kiel oder in den zahlreichen Ausbildungsbetrieben der Landeshauptstadt ist ohnehin stressig genug. Wenn dann das Ergebnis eintrifft und die Note deutlich schlechter ausfällt als erwartet oder gar ein "Nicht bestanden" die Karriereplanung gefährdet, ist der Schock groß.
Doch eine Bewertung ist kein unumstößliches Urteil. Ob Rechenfehler, Befangenheit oder das Übergehen korrekter Lösungswege: Prüfungsentscheidungen sind Verwaltungsakte und damit rechtlich überprüfbar.
Der erste Schritt: Akteneinsicht und Fehlersuche
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, steht die Ursachenforschung an. Jeder Prüfling hat ein Recht auf Einsichtnahme. Nutzen Sie diesen Termin konsequent. Achten Sie dabei besonders auf folgende Punkte:
- Formale Fehler: Wurden die Korrekturfristen eingehalten? Haben zwei Prüfer unabhängig voneinander bewertet (Vier-Augen-Prinzip)?
- Inhaltliche Mängel: Wurden fachlich vertretbare Antworten als falsch markiert, nur weil sie nicht dem Erwartungshorizont des Prüfers entsprachen?
- Verfahrensfehler: Gab es während der Prüfung Störungen (Lärm, Hitze, mangelnde Beleuchtung), die im Protokoll vermerkt wurden?
Remonstration oder Widerspruch?
In der Regel gibt es zwei Wege, gegen eine Note vorzugehen. Die Remonstration ist der informelle Weg, bei dem man den Prüfer direkt bittet, die Korrektur zu überdenken. Das ist oft bei offensichtlichen Rechen- oder Übertragungsfehlern erfolgreich.
Reicht dies nicht aus, folgt das offizielle Widerspruchsverfahren. Hierbei wird die Entscheidung durch die übergeordnete Behörde (z. B. den Prüfungsausschuss) rechtlich geprüft. In vielen Bundesländern ist dieses Verfahren Voraussetzung, bevor eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich ist.
Die häufigsten Fehlerquellen bei Prüfungen
| Fehlerart | Beispiel | Erfolgschance bei Nachweis |
| Rechenfehler | Punkte wurden falsch zusammengezählt. | Sehr hoch (sofortige Korrektur) |
| Beurteilungsfehler | Fachlich richtige Argumente werden als falsch gewertet. | Hoch (erfordert Begründung) |
| Befangenheit | Prüfer äußert sich vorab negativ über den Prüfling. | Mittel (schwer beweisbar) |
| Verfahrensfehler | Unzumutbare Prüfungsbedingungen (z.B. Baulärm). | Mittel (Rüge muss sofort erfolgen) |
Professionelle Unterstützung suchen
Prüfungsrecht ist eine hochkomplexe Materie. Oft scheitern Betroffene nicht am fehlenden Wissen, sondern an der korrekten Formulierung des Widerspruchs oder an versäumten Fristen. Insbesondere wenn es um Abschlussarbeiten oder das finale Staatsexamen geht, steht viel auf dem Spiel.
In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig Experten hinzuzuziehen. Spezialisierte Rechtsanwälte können einschätzen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder ob ein taktisch klug formulierter Widerspruch ausreicht, um eine Nachkorrektur zu erwirken. Oftmals lassen sich Prüfungsbehörden eher durch juristisch fundierte Argumente überzeugen als durch emotionale Appelle der Studierenden selbst.
Checkliste für Betroffene
Wenn Sie das Gefühl haben, ungerecht bewertet worden zu sein, sollten Sie strukturiert vorgehen:
- Fristen wahren: Ein Widerspruch muss meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Note erfolgen.
- Akteneinsicht nehmen: Kopieren oder fotografieren Sie (falls erlaubt) das Gutachten und Ihre Arbeit.
- Gegendarstellung verfassen: Begründen Sie sachlich und fachlich fundiert, warum eine Antwort entgegen der Korrektur korrekt ist.
- Beratung nutzen: Kontaktieren Sie den AStA Ihrer Hochschule oder eine spezialisierte Rechtsberatung.
- Ruhe bewahren: Eine Anfechtung ist kein persönlicher Angriff auf den Prüfer, sondern Ihr gutes Recht zur Sicherung Ihrer beruflichen Zukunft.
Eine schlechte Note muss nicht das Ende des Weges bedeuten. Wer sachlich bleibt, Fehler dokumentiert und im Zweifelsfall juristischen Rat einholt, hat gute Chancen, dass eine fehlerhafte Bewertung korrigiert wird. In Kiel stehen Ihnen zahlreiche Beratungsstellen zur Seite, um diesen Weg nicht allein gehen zu müssen.