Privatinsolvenz durch zu hohe Energiekosten

Die gestiegenen Energiekosten führen Menschen mit geringem Einkommen mitunter direkt in die Armut. Landen die Betroffenen in der Schuldenfalle, kann eine Privatinsolvenz die Lösung sein.

Beratungsgespräch, © Pixabay / Berthold Brodersen
Beratungsgespräch, © Pixabay / Berthold Brodersen

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Wer eine Privatinsolvenz anmelden möchte, darf keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Vorschriften, wie hoch die Schulden sein müssen, gibt es nicht. Der Antragsteller muss zahlungsunfähig sein und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Vor Beantragung der Privatinsolvenz muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert sein.

Ablauf einer Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz dauert drei Jahre und endet mit der Restschuldbefreiung. Der insolventen Person steht monatlich ein Betrag von 1.330 Euro zu. Die insolvente Person ist während des Verfahrens vor Pfändungen geschützt. Jeder kann von der Privatinsolvenz erfahren, da sie vom Insolvenzgericht veröffentlicht wird.

Privatinsolvenz und ihre Konsequenzen

Eine Privatinsolvenz hat einige Nachteile:

- negativer Eintrag bei der Schufa, verbunden mit Schwierigkeiten bei Vertragsabschlüssen

- pfändbarer Anteil des Einkommens muss an Insolvenzverwalter abgetreten werden

- insolvente Person muss einer geregelten Arbeit nachgehen oder ist verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen

- Kosten für Privatinsolvenz liegen mindestens bei 2.000 Euro – der Betrag kann jedoch gestundet werden.

Tipp: Ein Wechsel des Energieversorgers ist sinnvoll, da der Energieversorger die Lieferung einstellen kann.

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