Förderfonds Nachhaltigkeit: 100.000 Euro für innovative Projekte in Kiel
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Die Landeshauptstadt Kiel stellt jährlich 100.000 Euro zur Verfügung, um Nachhaltigkeitsprojekte zu fördern. Bis zum 13. Oktober 2024 können Projektanträge für das Jahr 2025 eingereicht werden. Die Projekte sollen einen klaren Nachhaltigkeitsfokus aufweisen und mindestens einem der folgenden Themenbereiche zuzuordnen sein: Energie, Mobilität, Ernährung, Kreislaufwirtschaft, Tauschdienste, lokale Produktion, soziales Unternehmertum oder Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Ziel der Förderung ist es, die nachhaltige Entwicklung Kiels im Sinne der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen voranzubringen. Einerseits soll die Zivilgesellschaft für nachhaltiges Handeln sensibilisiert und zum Mitmachen motiviert werden. Andererseits sollen innovative nachhaltige Ideen für den Kieler Raum modellhaft erprobt und anwendungsorientiert umgesetzt werden.
Für die Förderperiode 2025 wird erstmals ein digitales Antragsverfahren eingeführt. Informationen zum neuen Verfahren und das Antragsformular sind auf der Website der Stadt Kiel im Bereich Projektförderung zu finden. Interessierte müssen sich einmalig im Serviceportal Schleswig-Holstein registrieren. Ein Link zum Portal ist ebenfalls auf der Website verfügbar. Unterlagen müssen nicht mehr per Post eingereicht werden. Bei Fragen steht der Sachbereich Internationales und Nachhaltigkeit im Büro der Stadtpräsidentin per E-Mail an nachhaltigkeit@kiel.de zur Verfügung.
Eine Jury wird voraussichtlich Anfang Dezember 2024 entscheiden, welche Vorhaben finanzielle Unterstützung erhalten. Die Förderungen stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch die Ratsversammlung.
Zum Förderfonds Nachhaltigkeit bietet der Sachbereich Internationales und Nachhaltigkeit des Büros der Stadtpräsidentin am Freitag, 13. September 2024, von 15.00 bis 17.00 Uhr eine kostenfreie Informationsveranstaltung im Baukulturforum an. Dabei werden Ziele und Rahmenbedingungen des Förderfonds erläutert. Außerdem können Fragen zu Inhalt und Formalien rund um Antragsstellung und Verwendungsnachweis gestellt werden. Ein Austausch mit anderen Engagierten ist möglich. Interessierte sollten sich bis zum 8. September bei der oben genannten E-Mail anmelden.