| Verkehr in Kiel |
 |
Kurzmeldungen Verkehr
Neu:
Umsteiger Radstation
Flughafen Kiel Airport
Kieler Häfen
Skandinavien-Fährlinien
VRK
REGIONALBAHN
Für Autofahrer:
Feinstaubplakette
Grünpfeil für Kieler Kreuzungen
Parken in Kiel
Parkhäuser in der City
Kieler Parkleitsystem
Parkleitsystem im Internet
Für Radfahrer:
Vorfahrt in der Harmsstraße
Fahrradstraßen
Radfahren im Knooper Weg
Vorfahrt in der Gerhardstraße
|
| Grünpfeil
für 20 Kieler Kreuzungen |
In
den neuen Bundesländern ist der Grünpfeil seit DDR-Zeiten an
vielen Straßenkreuzungen zu finden, mittlerweile gibt es ihn
auch in zahlreichen westdeutschen Städten und Gemeinden.
Jetzt wird das Verkehrszeichen, das unter bestimmten
Voraussetzungen das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel erlaubt,
an 20 Kieler Kreuzungen und Einmündungen montiert. Das
Verkehrszeichen darf nicht an jeder Kreuzung oder Einmündung
angebracht werden. Neben diversen Ausschlussgründen schreibt
die Straßenverkehrs-Ordnung vor, dass eine ausreichende Sicht
auf die frei gegebene Verkehrsrichtung vorhanden sein muss.
Gemeinsam mit Polizei und Tiefbauamt wurden alle
Kieler Kreuzungen und Einmündungen mit einer Ampelregelung
daraufhin untersucht, ob ein Grünpfeil angebracht werden könnte.
Von den rund 240 Ampelanlagen in Kiel kamen schließlich 20 in
Frage. In den kommenden Wochen wird das
Tiefbauamt Ampeln an diesen Kreuzungen mit Grünpfeilen
ausstatten:
Wellseedamm/Schlehenkamp
Schönberger Straße/Kuchelstraße/Langenkampweg
Werftstraße/KVG-Betriebshof
Karlstal/Elisabethstraße
Ostring/Grabastraße
Ostring/Klosterstraße
Ostring/Helmholtzstraße/Röntgenstraße
Ostring/Kirchenweg
Alte Lübecker Chaussee/Stormarnstraße
Brunswiker Straße/Hospitalstraße
Eckernförder Straße/Holzkoppelweg
Kronshagener Weg/Chemnitzstraße
Kronshagener Weg/Metzstraße
Kronshagener Weg/Geibelallee
Kronshagener Weg/Sedanstraße
Kronshagener Weg/Dehnckestraße
Hasseldieksdammer Weg/Westring
Westring/Wörthstraße
Westring/Rankestraße
Elendsredder/Projensdorfer Straße
Der Grünpfeil ist in den westdeutschen
Bundesländern nicht flächendeckend verbreitet, so dass die
meisten Autofahrer bisher keine großen Erfahrungen mit diesem
Verkehrszeichen machen konnten. Daher weist das Bürger- und
Ordnungsamt eindringlich auf die besonderen Vorschriften
dieser Verkehrsregelung hin. Beispielsweise besteht kein
Zwang, beim Grünpfeil bei Rotlicht abzubiegen. Es darf auch
das grüne Lichtsignal abgewartet werden.
Gesetzlich vorgeschrieben und unbedingt
einzuhalten ist das folgende Verhalten beim Abbiegen mit Grünpfeil:
An der roten Ampel muss vor der Haltelinie gestoppt werden.
Das Fahrzeug muss stehen. Wenn keine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger)
vorliegt, darf man langsam bis zur Sichtlinie vorfahren, muss
nötigenfalls erneut stoppen und darf erst dann unter
Ausschluss von Behinderungen und Gefährdungen anderer
abbiegen.
Verkehrsteilnehmer sollten sich
genauestens an die Vorschriften halten, sonst können sie
entsprechend zur Kasse gebeten werden und bekommen Punkte auf
ihr "Sünderkonto" beim Kraftfahrt-Bundesamt in
Flensburg. Die Bußgeldvorschriften sind eindeutig: Wer an der
Haltelinie nicht angehalten hat, wird mit 50,- Euro Bußgeld
und 3 Punkten bestraft. Wer beim Rechtsabbiegen mit grünem
Pfeilschild den frei gegebenen Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr
oder Fahrradverkehr auf Radwegfurten behindert, muss mit 60,-
Euro Bußgeld und 3 Punkten rechnen, wer die anderen
Verkehrsteilnehmer sogar gefährdet, mit 75,- Euro und 3
Punkten.
|