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Grünpfeil für 20 Kieler Kreuzungen

Grünpfeil für 20 Kieler KreuzungenIn den neuen Bundesländern ist der Grünpfeil seit DDR-Zeiten an vielen Straßenkreuzungen zu finden, mittlerweile gibt es ihn auch in zahlreichen westdeutschen Städten und Gemeinden. Jetzt wird das Verkehrszeichen, das unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel erlaubt, an 20 Kieler Kreuzungen und Einmündungen montiert. Das Verkehrszeichen darf nicht an jeder Kreuzung oder Einmündung angebracht werden. Neben diversen Ausschlussgründen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung vor, dass eine ausreichende Sicht auf die frei gegebene Verkehrsrichtung vorhanden sein muss.

Gemeinsam mit Polizei und Tiefbauamt wurden alle Kieler Kreuzungen und Einmündungen mit einer Ampelregelung daraufhin untersucht, ob ein Grünpfeil angebracht werden könnte. Von den rund 240 Ampelanlagen in Kiel kamen schließlich 20 in Frage. In den kommenden Wochen wird das Tiefbauamt Ampeln an diesen Kreuzungen mit Grünpfeilen ausstatten:

Wellseedamm/Schlehenkamp
Schönberger Straße/Kuchelstraße/Langenkampweg
Werftstraße/KVG-Betriebshof
Karlstal/Elisabethstraße
Ostring/Grabastraße
Ostring/Klosterstraße
Ostring/Helmholtzstraße/Röntgenstraße
Ostring/Kirchenweg
Alte Lübecker Chaussee/Stormarnstraße
Brunswiker Straße/Hospitalstraße
Eckernförder Straße/Holzkoppelweg
Kronshagener Weg/Chemnitzstraße
Kronshagener Weg/Metzstraße
Kronshagener Weg/Geibelallee
Kronshagener Weg/Sedanstraße
Kronshagener Weg/Dehnckestraße
Hasseldieksdammer Weg/Westring
Westring/Wörthstraße
Westring/Rankestraße
Elendsredder/Projensdorfer Straße

Der Grünpfeil ist in den westdeutschen Bundesländern nicht flächendeckend verbreitet, so dass die meisten Autofahrer bisher keine großen Erfahrungen mit diesem Verkehrszeichen machen konnten. Daher weist das Bürger- und Ordnungsamt eindringlich auf die besonderen Vorschriften dieser Verkehrsregelung hin. Beispielsweise besteht kein Zwang, beim Grünpfeil bei Rotlicht abzubiegen. Es darf auch das grüne Lichtsignal abgewartet werden.

Gesetzlich vorgeschrieben und unbedingt einzuhalten ist das folgende Verhalten beim Abbiegen mit Grünpfeil: An der roten Ampel muss vor der Haltelinie gestoppt werden. Das Fahrzeug muss stehen. Wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger) vorliegt, darf man langsam bis zur Sichtlinie vorfahren, muss nötigenfalls erneut stoppen und darf erst dann unter Ausschluss von Behinderungen und Gefährdungen anderer abbiegen.

Verkehrsteilnehmer sollten sich genauestens an die Vorschriften halten, sonst können sie entsprechend zur Kasse gebeten werden und bekommen Punkte auf ihr "Sünderkonto" beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die Bußgeldvorschriften sind eindeutig: Wer an der Haltelinie nicht angehalten hat, wird mit 50,- Euro Bußgeld und 3 Punkten bestraft. Wer beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeilschild den frei gegebenen Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr oder Fahrradverkehr auf Radwegfurten behindert, muss mit 60,- Euro Bußgeld und 3 Punkten rechnen, wer die anderen Verkehrsteilnehmer sogar gefährdet, mit 75,- Euro und 3 Punkten.

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