| Verkehr in Kiel |
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Für Autofahrer:
Feinstaubplakette
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Für Radfahrer:
Vorfahrt in der Harmsstraße
Fahrradstraßen
Radfahren im Knooper Weg
Vorfahrt in der Gerhardstraße
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| Ab sofort nur noch mit Feinstaubplakette |
Besonders
feinstaubgefährdete Gebiete werden durch das Verkehrssmbol
"Umweltzone" gekennzeichnet. Unter dem Zeichen werden auf
einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen
ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen
Bereich durchfahren darf. Eine grüne Plakette zeichnet
Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen aus.
Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone
durchfahren.
Kommunen und Städte erlassen zur Verbesserung der
Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie
Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder
Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote. Informationen zu den
Umweltzonen finden Sie beim Umweltbundesamt.
Das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette ist auch
dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen
zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt.
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen zum
Durchfahren einer Umweltzone grundsätzlich eine
Umweltplakette. Weitere Informationen über die Behandlung
ausländischer Fahrzeuge finden Sie beim Bundesministerium
für Umwelt und Verkehr.
Aus der in Ihrem Fahrzeugschein eingetragenen
Emissionsschlüsselnummer ergibt sich nach der
Zuordnungstabelle die Plakettenfarbe. Falls in der Tabelle
die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs nicht
aufgeführt ist, kann keine Umweltplakette ausgegeben werden.
Die Umweltplakette ist von innen am Fahrzeug gut sichtbar
anzubringen. Empfehlenswert dazu ist der unteren Bereich der
Frontscheibe auf der Beifahrerseite.
Die Tabelle des TÜV Nord zeigt die genaue Zuordnung
abhängig vom Emissionsschlüssel:
| So sind die Schadstoffgruppen der
emissionsbezogenen Schlüsselnummern zugeordnet |
| |
4 grün
 |
3 gelb
 |
2 rot
 |
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Fremdzündungsmotor (Ottomotor) |
| Pkw entspricht Fz der
EU-Klassen M1 |
01, 02, 14, 16,
18 bis 70
- 71 bis 75 -1)
77 |
|
|
LKW/Busse
entsprechen Nfz der EU-Klassen M2, M3
und N |
30 bis 55,
60, 61,
- 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91- -1) |
|
|
|
Selbstzündungsmotor
(Dieselmotor) |
| Pkw entspricht Fz der
EU-Klassen M1 |
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70,
73 bis 75
sowie – unabhängig von der SN- alle Pkw, die mit
PM5 gekennzeichnet sind |
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 |
25 bis 29, 35, 41, 71 |
| Pkw entspricht Fz der
EU-Klassen M1 mit
PMS* nachgerüstet auf: |
Stufe M1:
27 2), 49 bis 52Stufe PM2:
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70
Stufe PM3:
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
Stufe PM4:
44 bis 70 |
Stufe PM0:
28, 29Stufe PM1:
14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 27, 34, 35, 40, 41, 71,
77 |
Stufe PM01:
19, 20, 23, 24Stufe PM0:
14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77 |
| LKW/Busse entsprechen der EU-Klassen M2,
M3 und N |
35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 |
34, 44, 54, 70, 71 |
20, 21, 22,
33, 43, 53, 60, 61 |
| LKW/Busse entsprechen Nfz
der EU-Klassen M2, M3 und N
mit PMS* nachgerüstet auf: |
Stufe PMK1:
44, 54Stufe PMK2:
10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 34, 40 bis 45, 50 bis
55, 60, 61, 70, 71
Stufe PMK3:
33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61
Stufe PMK4:
33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61 |
Stufe PMK0:
43, 53Stufe PMK1:
10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 33, 40-bis 43, 50 bis
53, 60, 61 |
Stufe PMK01:
40 bis 42, 50 bis 52Stufe PMK0:
10 bis 12, 30 bis 32, 40 bis 42, 50 bis 52 |
*Partikelminderungssystem (Russfilter)
1) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG
(vormals 88/77/EWG)
2) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der
Klartextangabe "96/69/ EG I" mit einer zulässigen
Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2
Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne
Plakette zuzuteilen. Dies erfolgt dann, wenn nachgewiesen
wird, dass der Pkw die Anforderungen der
Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
Aufgrund von
- abgasrelevanten technischen Änderungen, wie z. B.
Motortuning oder Nachrüstung eines
Katalysators/Partikelminderungssystems,
- Aufbauänderungen, beispielsweise eine Umschreibung
vom PKW zum Wohnmobil
- sowie vorangegangene Abgasumschlüsselungen
sind Unklarheiten bei der Zuordnung der
Umweltplakettenfarbe möglich.
In diesem Fall berät der TÜV Nord Sie gerne an einer der
TÜV-STATIONEN.
Hier finden Sie eine TÜV-STATION in Ihrer Nähe.
Feinstaubplaketten sind in Kiel bei der TÜV-STATION Kiel
erhältlich:
TÜV-STATION Kiel
Segeberger Landstraße 2b
24145 Kiel
Telefon 04 31/7 30 71 66, Fax 04 31/7 30 71 86
Eine
Online-Bestellung der Feinstaubplakette ist über das
Wunschkennzeichen-Portal möglich.

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