Termine Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Aktuell Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Gastliches Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Kultur Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Freizeit Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Stadtführer Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Ausflüge Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Verkehr Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Umwelt Kiel Magazin www.kiel-magazin.de Gewerbe
Kiel Magazin
Kiel Magazin
Kiel Magazin

Kiel Magazin

Kiel Magazin
Verkehr in Kiel
Kiel Magazin

Kurzmeldungen Verkehr

Neu: Umsteiger Radstation

Flughafen Kiel Airport
Kieler Häfen
Skandinavien-Fährlinien
VRK
REGIONALBAHN

Für Autofahrer:
Feinstaubplakette
Grünpfeil für Kieler Kreuzungen
Parken in Kiel
Parkhäuser in der City
Kieler Parkleitsystem
Parkleitsystem im Internet

Für Radfahrer:
Vorfahrt in der Harmsstraße
Fahrradstraßen
Radfahren im Knooper Weg
Vorfahrt in der Gerhardstraße

Ab sofort nur noch mit Feinstaubplakette

Ab sofort nur noch mit FeinstaubplaketteBesonders feinstaubgefährdete Gebiete werden durch das Verkehrssmbol "Umweltzone" gekennzeichnet. Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Eine grüne Plakette zeichnet Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen aus. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone durchfahren.

Kommunen und Städte erlassen zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote. Informationen zu den Umweltzonen finden Sie beim Umweltbundesamt.

Das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette ist auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt.

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen zum Durchfahren einer Umweltzone grundsätzlich eine Umweltplakette. Weitere Informationen über die Behandlung ausländischer Fahrzeuge finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt und Verkehr.

Aus der in Ihrem Fahrzeugschein eingetragenen Emissionsschlüsselnummer ergibt sich nach der Zuordnungstabelle die Plakettenfarbe. Falls in der Tabelle die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs nicht aufgeführt ist, kann keine Umweltplakette ausgegeben werden.

Die Umweltplakette ist von innen am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Empfehlenswert dazu ist der unteren Bereich der Frontscheibe auf der Beifahrerseite.

Die Tabelle des TÜV Nord zeigt die genaue Zuordnung abhängig vom Emissionsschlüssel:

So sind die Schadstoffgruppen der emissionsbezogenen Schlüsselnummern zugeordnet
 
4 grün


3 gelb


2 rot

Fremdzündungsmotor (Ottomotor)

Pkw entspricht Fz der EU-Klassen M1 01, 02, 14, 16,
18 bis 70
- 71 bis 75 -1)
77
   
LKW/Busse
entsprechen Nfz der EU-Klassen M2, M3 und N
30 bis 55,
60, 61,
- 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91- -1)
   

Selbstzündungsmotor (Dieselmotor)

Pkw entspricht Fz der EU-Klassen M1 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70,
73 bis 75
sowie – unabhängig von der SN- alle Pkw, die mit PM5 gekennzeichnet sind
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 25 bis 29, 35, 41, 71
Pkw entspricht Fz der EU-Klassen M1

mit PMS* nachgerüstet auf:

Stufe M1:
27 2), 49 bis 52

Stufe PM2:
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70

Stufe PM3:
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66

Stufe PM4:
44 bis 70

Stufe PM0:
28, 29

Stufe PM1:
14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 27, 34, 35, 40, 41, 71, 77

Stufe PM01:
19, 20, 23, 24

Stufe PM0:
14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77

LKW/Busse entsprechen der EU-Klassen M2, M3 und N 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 34, 44, 54, 70, 71 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
LKW/Busse entsprechen Nfz der EU-Klassen M2, M3 und N

mit PMS* nachgerüstet auf:

Stufe PMK1:
44, 54

Stufe PMK2:
10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 34, 40 bis 45, 50 bis 55, 60, 61, 70, 71

Stufe PMK3:
33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61

Stufe PMK4:
33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61

Stufe PMK0:
43, 53

Stufe PMK1:
10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 33, 40-bis 43, 50 bis 53, 60, 61

Stufe PMK01:
40 bis 42, 50 bis 52

Stufe PMK0:
10 bis 12, 30 bis 32, 40 bis 42, 50 bis 52

*Partikelminderungssystem (Russfilter)
1) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)
2) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/ EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies erfolgt dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der
Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.

Aufgrund von

  • abgasrelevanten technischen Änderungen, wie z. B. Motortuning oder Nachrüstung eines Katalysators/Partikelminderungssystems,
  • Aufbauänderungen, beispielsweise eine Umschreibung vom PKW zum Wohnmobil
  • sowie vorangegangene Abgasumschlüsselungen

sind Unklarheiten bei der Zuordnung der Umweltplakettenfarbe möglich. In diesem Fall berät der TÜV Nord Sie gerne an einer der TÜV-STATIONEN. Hier finden Sie eine TÜV-STATION in Ihrer Nähe.

Feinstaubplaketten sind in Kiel bei der TÜV-STATION Kiel erhältlich:

TÜV-STATION Kiel
Segeberger Landstraße 2b
24145 Kiel
Telefon 04 31/7 30 71 66, Fax 04 31/7 30 71 86

Eine Online-Bestellung der Feinstaubplakette ist über das Wunschkennzeichen-Portal möglich.

 

Kiel Magazin
Kiel Magazin

Termine Aktuell Gastro Kultur Freizeit Stadtführer Ausflüge Verkehr Umwelt Gewerbe

Kiel Magazin
Alle Angaben ohne Gewähr © Dumrath & Fassnacht KG (GmbH & Co.)  Impressum | Suchen | E-Mail

KIEL MAGAZIN

 
Partner von 4trips.de