Tickets/Vorverkauf
Mit dem Kiel-Pass am Kieler Kulturleben teilhaben
Seit Januar dieses Jahres können finanzschwächere Kieler mit dem Kiel-Pass am Kieler Kulturleben zu vergünstigten Preisen teilnehmen. 350 Kiel-Pässe wurden inzwischen ausgegeben. Wer den Kiel-Pass vorlegt, zahlt ermäßigte Eintrittspreise in der Stadtgalerie und den städtischen Museen oder erhält vergünstigte Leseausweise in der Stadtbücherei, Ermäßigungen in Kursen der städtischen Musikschule, der Volkshochschule (vhs) sowie günstigere Theaterkarten. Der Kiel-Pass ist ausschließlich im neuen Kiel-Pass-Büro, Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Straße 31, Eingang B, erhältlich.
Folgende Vergünstigungen bietet der Kiel-Pass aktuell:
- Stadtbücherei: Ermäßigung von 50 % auf die jährliche beziehungsweise vierteljährliche Benutzungsgebühr (9,- Euro beziehungsweise 2,50 Euro).
- Stadtgalerie, Stadt- und Schifffahrtsmuseum: Ermäßigung von 50 % auf den Eintrittspreis (Stadtgalerie: 1,- Euro; Stadtmuseum Warleberger Hof: 1,- Euro; Schifffahrtsmuseum: 1,- Euro; Teilnahme an öffentlichen Führungen: 1,- Euro).
- Volkshochschule: Ermäßigung von 50 % bei ermäßigungsfähigen Kursen und Veranstaltungen.
- Musikschule Kiel: Ermäßigung von 50 % uf das Entgelt ohne Ermäßigung.
- Theater Kiel: Ermäßigung von 30 % auf den jeweiligen Ticketpreis.
Zusätzlich bieten zurzeit folgende Institutionen Vergünstigungen an:
Holstein Kiel, metro-Kino im Schlosshof, Hochseilgarten "High Spirits" Falckenstein, Hof Akkerboom, Mediendom der Fachhochschule Kiel (FH), Medizin- und Pharmaziehistorische Sammlung der Christian-Albrechts-Universität (CAU), Monodramafestival THESPIS, Treff Bowling Kiel, WestSide-Bowling Kiel, Maschinenmuseum Kiel-Wik, Kunsthalle zu Kiel und das Forum Kirche und Gesellschaft Kiel. Die Höhe der jeweiligen Ermäßigung wird in einem gesonderten Faltblatt dargestellt.
Beantragen können den Kiel-Pass Kieler aller Altersstufen, die die nachfolgenden Sozialleistungen erhalten: Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung nach § 35 Abs. 2 SGB XII, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.
Empfänger können sich bei den für sie verantwortlichen Stellen (Amt für Familie und Soziales, Amt für Wohnen und Grundsicherung, JobcenterKiel) eine Bescheinigung holen. Mit dieser Bescheinigung oder einem gültigen Bewilligungsbescheid geht es zum Kiel-Pass-Büro im Neuen Rathaus. Dort wird der persönliche Kiel-Pass in Scheckkartengröße hergestellt und ausgegeben. Auf dem Pass erscheinen der Name und ein vor Ort aufgenommenes Foto. Der Kiel-Pass ist nicht übertragbar und maximal ein Jahr lang gültig.
Kontakt:
Kiel-Pass-Büro im Neuen Rathaus (in Bürogemeinschaft mit dem Ehrenamt), Andreas-Gayk-Straße 31, Eingang B, Öffnungszeiten: Mo/Do 8.00 bis 13.30 Uhr, Di/Fr 12.30 bis 16.00 Uhr, Mi 8.00 bis 16.00 Uhr.
Ortsinformationen
Adresse
- Neues Rathaus
- Andreas-Gayk-Straße 31
- 24103 Kiel
- Telefon: 04 31/5 85 40
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